In unserem Beitrag zu den Waldbieren von Axel Kiesbye haben wir das Thema Reinheitsgebot schon kurz angeschnitten. In Deutschland, so würde man meinen, regelt es, dass nur Hefe, Wasser, Gerstenmalz und Hopfen im Brauprozess verwendet werden dürfen. Tatsächlich wird aber Hefe im ursprünglichen Reinheitsgebot gar nicht erwähnt (da im 16. Jhdt unbekannt) und heutzutage wird stattdessen nach dem “Vorläufigen Biergesetz” gebraut. Auch interessant ist, dass dieses mehr Zutaten erlaubt als die vier oben genannten, zum Beispiel Zuckerzusätze, Konzentrate und Filtrierstoffe. Importbiere fallen jedoch nicht darunter, was dazu führt, dass etwa Camba Bavaria ihr “Sweet Stout” in Österreich brauen müssen.